EU-Pläne bedrohen den Handel
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Die Tabak Zeitung // Die Europäische Kommission arbeitet an einer umfassenden Verschärfung der EU-Regeln für Tabak- und Nikotinprodukte und will bereits zum Jahresende einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Es drohen neue Verbote und Einschränkungen mit weitreichenden Folgen für den Einzelhandel.
Seit dem 18. Mai läuft dazu eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission. Ein Bündnis der Verbände des Tabakwarenhandels, des Tankstellengewerbes und der Industrie ruft alle Händler in Deutschland auf, sich jetzt an der Konsultation zu beteiligen und den geplanten Verschärfungen eine Stimme aus der Praxis entgegenzusetzen.
Jede Stimme zählt: Bis zum 15. Juni können Stellungnahmen zur geplanten Überarbeitung der EU-Tabakproduktrichtlinie sowie der EU-Tabakwerberichtlinie abgegeben werden.
„Der Handel leidet schon heute massiv unter immer neuen Regulierungen. Artikel durch Verbotsfantasien in die Illegalität zu drängen, löst keine Probleme – es stärkt vor allem den Schwarzmarkt“, erklärt Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). „Am Ende verlieren reguläre Händler Umsatz, dem Staat entgehen Steuereinnahmen und der Jugendschutz wird geschwächt, da illegale Märkte eben keine Ausweise kontrollieren.“
Bereits im April wurde mit dem Evaluierungsbericht zum EU-Tabakrechtsrahmen von der EU-Kommission deutlich gemacht, dass die bisherige restriktive Regulierung klassischer Tabakerzeugnisse weiter verschärft werden soll. Es drohen „schlammgrüne“ Einheitsverpackungen für alle Tabakwaren, noch größere Schockbilder und ein Verbot von Filterzigaretten. Rauchlose Nikotinerzeugnisse könnten undifferenziert denselben regulatorischen Einschränkungen unterworfen werden. E-Zigarettenaromen stehen ebenfalls auf der Brüsseler Verbotsliste.
„Die Europäische Kommission will ein ‚tabakfreies Europa‘ und schließt hier auch E-Zigaretten, Erhitzer und Nikotinbeutel ein. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern – und Handel und Verbraucher sollen die Zeche zahlen“, kommentiert Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
Der Handel steht täglich im direkten Kontakt mit erwachsenen Konsumenten und muss die Folgen neuer Regulierungsvorgaben praktisch umsetzen. Die Erfahrung sollte in Brüssel gehört werden. Besonders deshalb kommt es jetzt auf eine breite Beteiligung an. Öffentliche Konsultationen der EU-Kommission sind ein wichtiger Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Die Rückmeldungen fließen in die politische Bewertung der geplanten Maßnahmen ein.
Anders als bei früheren Konsultationen müssen diesmal keine umfangreichen Fragebögen ausgefüllt werden. Das macht die Teilnahme einfach und schnell. „Schon wenige persönliche Sätze zu den Auswirkungen möglicher Verbote auf den eigenen Betrieb genügen“, sagt Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG): Sein Appell: „Bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und sagen Sie Brüssel Ihre Meinung!“
Zur Unterstützung verteilen die Verbände bis zum Ablauf der Konsultation am 15. Juni Anleitungen im Handel, wie in sechs einfachen Schritten die Teilnahme gelingt.
Ziel ist es, ein starkes Signal aus Deutschland nach Europa zu senden. Jede einzelne Rückmeldung erhöhe die Sichtbarkeit und unterstreiche, dass Handel, Industrie und Konsumenten eine ausgewogene Regulierung erwarteten. Matthias Junkers, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), verweist auf die Bedeutung einer hohen Beteiligung des Handels an der EU-Konsultation: „Echter Jugend- und Verbraucherschutz braucht den legalen Handel, denn nur wir garantieren im Alltag die Einhaltung von Altersgrenzen. Überzogene Verbote schwächen uns und stärken nur den Schwarzmarkt. Auch Junkers fordert: „Wir müssen jetzt gemeinsam handeln: Beteiligen Sie sich an der EU-Konsultation, damit die Praxis des verantwortungsvollen Handels in Brüssel Gehör findet.“
Jeder kann mitmachen. Alle Händler, Mitarbeiter und erwachsenen Verbraucher sind aufgerufen, diese Gelegenheit zu nutzen und sich an der Konsultation zu beteilige.
