Geplante Tabaksteueranhebung

19. August 2026

So geht es weiter: Kabinettsentwurf und weiterer Gesetzgebungsweg

BERLIN // Die Bundesregierung hat 2026 einen Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht mehrere jährliche Tarifstufen ab dem 1. Januar 2027 vor. Betroffen sind Zigaretten, Feinschnitt, Wasserpfeifen- und Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos, erhitzter Tabak sowie Substitute für Tabakwaren, zu denen vor allem E-Zigaretten-Liquids zählen.

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie mit Zielen des Gesundheitsschutzes, darunter einer niedrigeren Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen. Dabei wurden für das Ende der geplanten Anhebung (2030) Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund 4,4 Milliarden Euro genannt; im ersten Anwendungsjahr 2027 sollen es knapp 760 Millionen Euro zusätzlich sein, so die Planung.

Nach dem Kabinettsbeschluss wurde eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums bekannt, mit der die Steuertarife gegenüber dem Regierungsentwurf nochmals angehoben werden sollen. Diese spätere Planung rechnet mit einem durchschnittlichen Preis einer 20er-Packung von rund 9,10 Euro im Jahr 2027 und 11,78 Euro im Jahr 2030 sowie mit etwa 4,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr 2030. Dabei handelt es sich um Preis und Einnahmenannahmen; der Gesetzestext schreibt keinen einheitlichen Ladenpreis vor.

Für Substitute für Tabakwaren sind im Entwurf schrittweise Erhöhungen des Steuersatzes vorgesehen; sie liegen für 2027 und 2030 zwischen 33 Cent und 36 Cent je Milliliter. Auch für Feinschnitt und Wasserpfeifentabak sind Erhöhungen vorgesehen.

Der weitere parlamentarische Ablauf beginnt bei einer Regierungsvorlage damit, dass der Entwurf an den Bundesrat geht, der grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Danach wird die Bundesregierung ihn zusammen mit ihrer Gegenäußerung dem Bundestag zuleiten. Dort folgen erste Lesung, Ausschussberatung und die zweite sowie dritte Lesung. Erst nach dem Bundestagsbeschluss erhält der Bundesrat den Gesetzesbeschluss erneut. Da das Gesetz spätestens Anfang Oktober verkündet werden muss, um den betroffenen Unternehmen noch die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Steuerzeichen zu beziehen, ist der Zeitplan extrem knapp.

Ob der Bundesrat dem Gesetz zwingend zustimmen muss, hängt von der endgültigen Fassung ab. Eine reine Anpassung der bundesfinanzierten Tabaksteuer ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig.