Gravierende Einschnitte geplant

3. Juli 2026

Die Tabak Zeitung // In der aktuellen Printausgabe (DTZ 26/2026, S. 1) wurde noch über Unklarheiten und den genauen Ausgang der Debatten auf der 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Hannover spekuliert. Jetzt bringen neue Dokumente Licht ins Dunkel.

Eine geleakte, in weiten Teilen geschwärzte vorläufige Ergebnisniederschrift zeigt: Bei den für die Tabak- und Nikotinwirtschaft entscheidenden Anträgen gab es eine geschlossene Front gegen neue Nikotinprodukte und die Forderung nach drastischen Verschärfungen.

Die bittere Realität für die Wirtschaft: Die Front der Bundesländer steht offenbar felsenfest und kompromisslos gegen die alternativen Produkte. Der Druck auf die Bundesregierung dürfte damit insbesondere beim Thema Nikotinbeutel und Aromenverbote zunehmen.

Einheitliches Vorgehen
Für die Branche besonders wichtig war der von Mecklenburg-Vorpommern und Hessen eingebrachte TOP 14.2 („Einheitliches Vorgehen zur Reduzierung der Gesundheitsgefahren durch tabakfreie Nikotinbeutel“). Das Ergebnis im vorliegenden Papier spricht eine deutliche Sprache: Mit einem Votum von 16:0:0 Stimmen wurde der Beschluss einstimmig verabschiedet.

Aus der Begründung des Beschlusses geht hervor, dass die Gesundheitsminister den rasant steigenden Konsum der tabakfreien Pouches, insbesondere bei Jugendlichen, mit großer Sorge betrachten. Zwar griffen die Überwachungsbehörden der Länder derzeit über das Lebensmittelrecht durch, indem sie die Produkte als nicht verkehrsfähige neuartige Lebensmittel („Novel Food“) einstufen, da Nikotin keine zugelassene Lebensmittelzutat ist. Doch in der Praxis stößt dieser Hebel laut Papier an seine Grenzen – vor allem im schwer kontrollierbaren Onlinehandel und direkt an den Verkaufsstellen.

Forderung der GMK
Die Minister sehen tabakfreie Nikotinbeutel hinsichtlich Zusammensetzung, Darreichungsform und Zweckbestimmung als vollkommen vergleichbar mit dem ohnehin verbotenen Oraltabak (Snus) an. Die Forderung der GMK: Nikotinbeutel sollten analog zu Snus vollständig verboten werden. Die Bundesregierung wird in dem Beschluss ausdrücklich aufgefordert, sich für eine zeitnahe, EU-weit einheitliche Regelung einzusetzen. Ein reines Einräumen von Regulierungsmöglichkeiten im nationalen Tabakrecht lehnen die Länder ab. Die GMK warnt davor, dass bei einer bloßen Überführung ins Tabakrecht ohne explizites Verbot die aktuelle Einstufung als nicht verkehrsfähiges Lebensmittel verloren ginge. Das würde das bestehende Verbraucher- und Jugendschutzniveau sogar unterschreiten. Daher sei ein „explizites Verbot im Tabakrecht unumgänglich“.

Massive Verschärfung
Ebenfalls einstimmig schloss sich die GMK den Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im TOP 14.3 an. Darin wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine massive Verschärfung des Regulierungsrahmens für E-Zigaretten gefordert. Unter anderem soll die Verwendung von „jugendaffinen Aromaprofilen“ stark eingeschränkt werden, um Fehlanreize für Jugendliche zu stoppen.

Auch der Antrag zur „Einschränkung von Werbung für Suchtmittel“ passierte die Konferenz einstimmig. Die Länder fordern weitreichende Werbeverbote für legale Suchtmittel, da Aufklärungskampagnen allein die volkswirtschaftlichen und individuellen Schäden durch Tabak und Alkohol nicht ausreichend eindämmen könnten.

Insgesamt jedoch traten gesundheitliche Aspekte bei der GMK hinter ideologische Diskussionen zurück. Die Schadensminimierung ist laut verschiedenen Studien gerade bei tabakfreien Nikotin-Pouches erheblich – doch den deutschen Konsumenten sollen diese Rauchalternativen offenbar verwehrt werden.