Klare Regeln für Nikotinbeutel
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Die Tabak Zeitung // Im Rahmen der Fachtagung „Höchststrafe ohne Prozess? Das Verbot von Nikotin-Pouches in Deutschland“, die kürzlich in Berlin stattfand, diskutierten Branchenexperten die Regulierung von Nikotinbeuteln in Deutschland und Europa. Moderator der Runde war Rechtsanwalt David Zechmeister.
Er betonte, dass es in Deutschland kein ausdrückliches Verbot von Nikotinbeuteln gebe. Die Artikel würden als Verbraucherwaren gehandhabt, da sie keinen Tabak enthalten.
Laut Zechmeister habe die Einstufung durch Lebensmittelüberwachungsbehörden zu Unsicherheiten und rechtlichen Konflikten geführt. Er kritisierte, dass gesundheitliche Risiken pauschal bewertet würden, „ohne die tatsächlichen Risiken umfassend zu prüfen“.
Ernest Gromann, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts, wies auf das deutlich geringere Gesundheitsrisiko von Nikotinbeuteln im Vergleich zu Zigaretten hin. Die Risikoreduktion müsse „im Mittelpunkt einer sachlichen Bewertung stehen“.
Die These, Nikotinbeutel könnten den Einstieg ins Rauchen fördern, sei wissenschaftlich nicht belegt. Er sprach sich für eine Regulierung aus, die Risiken realistisch einordnet und transparent macht. Bengt Wiberg, Gründer von Stingfree AB, präsentierte die „schwedische Erfahrung“: Eine umfassende Regulierung, klare Kennzeichnung sowie eine im Vergleich zu Zigaretten niedrigere Besteuerung hätten zu einer der niedrigsten Raucherquoten Europas geführt. Das zeigt laut Wiberg aber keinen Zusammenhang zwischen Nikotinbeuteln und einem Anstieg des Rauchens.
In der Diskussionsrunde betonten die Fachexperten, dass unterschiedliche nationale Regelungen und Unsicherheiten im Umgang mit neuen Nikotinprodukten erhebliche Wettbewerbsnachteile und Rechtsrisiken verursachen würden. Sie sprachen sich daher für eine EU-weite Harmonisierung sowie eine sachliche Aufklärung der Verbraucher über Nutzen und Risiken aus.
