Rauchen soll noch teurer werden
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Die Tabak Zeitung // Die Boulevardpresse überschlägt sich mit Schreckensmeldungen: Von einer „Zigarettenschachtel für über 11 Euro“ ist die Rede, getrieben durch einen vermeintlich neuen „Geheimplan“ aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Doch was steht tatsächlich in dem Papier? DTZ liegt der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes“ (Bearbeitungsstand: 10. Juni 2026) vor.
Er zeigt: Die Bundesregierung plant ab 1. Januar 2027 eine vierstufige Erhöhung bis zum Jahr 2030, die alle Kategorien der Tabak- und Nikotinwirtschaft hart treffen wird.
Dass die Tabaksteuer steigen soll, ist beschlossene Sache, seit sich die Bundesregierung in ihrem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 auf umfassende Konsolidierungsmaßnahmen für den Bundeshaushalt verständigt hat. Da die letzte Stufe des alten Tabaksteuermodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2026 ausgelaufen war und die Inflation der vergangenen Jahre den realen Steueranteil am Verkaufspreis schrumpfen ließ, will das BMF nun massiv an der Steuerschraube drehen.
Das Ministerium rechnet durch den Vorstoß mit gewaltigen Steuermehreinnahmen für den Bund: Bereits im Kassenjahr 2027 sollen 756 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskasse fließen. Bis zum Jahr 2030 sollen die prognostizierten jährlichen Mehreinnahmen auf fast 3,6 Milliarden Euro steigen.
Die vier Stufen für die Segmente im Detail
Der Gesetzentwurf sieht konkrete Anpassungen des § 2 Absatz 1 Tabaksteuergesetz vor. Die Tarife sollen demnach ab 2027 schrittweise jeweils zum 1. Januar steigen:
- Fabrikzigaretten
Der spezifische Steueranteil pro Stück wird sukzessive angehoben, während der proportionale Satz bei 20 Prozent des Kleinverkaufspreises verbleibt. Der Mindeststeuerbetrag (abzüglich Umsatzsteuer) klettert drastisch:
2027: 13,44 Cent je Stück (Mindeststeuer: 27,64 Cent)
2028: 14,65 Cent je Stück (Mindeststeuer: 30,13 Cent)
2029: 15,97 Cent je Stück (Mindeststeuer: 32,84 Cent)
2030: 17,41 Cent je Stück (Mindeststeuer: 35,80 Cent)
Auf eine reguläre 20-Stück-Schachtel gerechnet steigt damit die Mindeststeuer bis 2030 auf 7,16 Euro (ohne Umsatzsteuer und ohne den proportionalen Anteil). Ob der Preis für den Endverbraucher tatsächlich die von der Boulevardpresse prophezeiten 11,40 Euro erreicht, hängt von den Preiskalkulationen und der Margenweitergabe der Hersteller ab – utopisch ist dieses Szenario angesichts dieser Steuerlast jedoch nicht. - Feinschnitt
Besonders drastisch trifft es die Konsumenten von Drehtabak. Hier greift das Finanzministerium noch beherzter zu, um den Abstand zur Fabrikzigarette weiter zu verringern:
2027: 74,17 Euro je kg + 17,58 % des KVP (Mindeststeuer: 155,74 Euro/kg)
2028: 89,00 Euro je kg + 17,58 % des KVP (Mindeststeuer: 186,89 Euro/kg)
2029: 106,80 Euro je kg + 17,58 % des KVP (Mindeststeuer: 224,27 Euro/kg)
2030: 128,16 Euro je kg + 17,58 % des KVP (Mindeststeuer: 269,12 Euro/kg) - Substitute für Tabakwaren (E-Zigaretten)
Auch im Bereich der Liquids und Basen (unabhängig davon, ob nikotinhaltig oder nikotinfrei) soll der Erhöhungsmarathon voranschreiten. Die Steuer pro Milliliter Flüssigkeit steigt in vier Schritten:
2027: 0,33 Euro je Milliliter
2028: 0,34 Euro je Milliliter
2029: 0,35 Euro je Milliliter
2030: 0,36 Euro je Milliliter - Erhitzter Tabak & Wasserpfeifentabak
Für erhitzten Tabak (Tobacco Heating Products) bleibt die Kopplung an die Pfeifentabaksteuer zuzüglich einer am Zigarettentarif orientierten Zusatzsteuer (80-Prozent-Regel) bestehen. Wasserpfeifentabak wird weiterhin mit dem Pfeifentabaktarif belegt, erhält jedoch eine feste Zusatzsteuer in Höhe von 23 Euro je Kilogramm.
Für den Handel und die Hersteller würde das Gesetz eine erhebliche administrative Verschärfung im laufenden Jahr 2026 mit sich bringen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Steuererhöhung zum 1. Januar 2027 würde die gesetzliche Bestellfrist für Steuerzeichen bei Tarifänderungen temporär beschnitten. In einem neu eingefügten § 38 Absatz 3a soll festgelegt werden, dass die Frist im Jahr 2026 von den üblichen zwei Monaten (bzw. acht Wochen laut Tabaksteuerverordnung) auf sechs Wochen verkürzt wird. Dies soll verhindern, dass in ungesundem Ausmaß steuergünstige Vorzieheffekte generiert werden – für die Produktions- und Logistikketten der Industrie bedeutet dies jedoch extremen Planungsdruck im kommenden Herbst.
Brüsseler Damoklesschwert: Das ist erst der Anfang
Wer glaubt, dass mit den Sätzen bis 2030 das Ende der Fahnenstange erreicht ist, wird im Begründungstext des Entwurfs eines Besseren belehrt. Das BMF verweist explizit darauf, dass die Europäische Kommission bereits am 16. Juli 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung der europäischen Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt hat.
Das Ministerium stellt unmissverständlich klar: Sollte in Brüssel eine Einigung erzielt werden – deren Verhandlungen derzeit andauern –, werden die nationalen Steuertarife nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie „wahrscheinlich eine weitere Anpassung“ erfahren. Zudem kündigt das Ressort an: Sobald die EU-Richtlinie eine Besteuerung von Nikotinbeuteln (Pouches) vorsieht, wird auch Deutschland hier umgehend eine nationale Steuer einführen.
Der vorliegende Entwurf entlarvt die Haushaltsnot des Bundes, die auf dem Rücken der Tabak- und E-Zigarettenbranche ausgetragen werden soll. Dabei vergisst die Politik, dass auch bei Tabak- und Nikotinprodukten die Preiselastizität nicht unendlich ist – sprich: Vermutlich werden die Konsumenten sich deutlich zurückhalten, sodass die geplanten Steuereinnahmen nicht zu erzielen sein dürften. Hersteller und Handel müssen sich ab 2027 auf ein hochgradig volatiles Marktumfeld und massive Absatzrückgänge im Inland einstellen, während der Anreiz für den grenzüberschreitenden Einkauf und den Schwarzmarkt neue Höchststände erreichen dürfte. Es bleibt die vage Hoffnung, dass die Branche sich bei Berliner Realpolitikern genug Gehör verschaffen kann, um diese zerstörerischen Pläne noch zu verhindern.
