Reemtsma will Legalisierung
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Die Tabak Zeitung // In Deutschland werden tabakfreie Nikotinbeutel millionenfach konsumiert – legal verkauft werden dürfen sie jedoch nicht. Das Ergebnis ist ein boomender Schwarzmarkt ohne wirksamen Verbraucher- und Jugendschutz. Darauf weist das Unternehmen Reemtsma hin.
Während orale Tabakprodukte wie Kautabak unter das Tabakerzeugnisgesetz fallen und legal vertrieben werden dürfen, werden tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland seit 2020 dem Lebensmittelrecht zugeordnet. Die Folge: Ihr Vertrieb ist faktisch verboten, da ihr Nikotingehalt für Lebensmittel zu hoch ist.
Das Problem: Der Markt verschwindet dadurch nicht. Er verlagert sich vollständig in illegale Vertriebsstrukturen – online wie stationär. Die Folgen sind gravierend: keine verlässlichen Alterskontrollen, keine einheitlichen Produktstandards, keine deutschen Warnhinweise, keine wirksame Marktaufsicht und keine Steuereinnahmen für den Staat.
Deutschland nimmt mit dieser Haltung laut Reemtsma eine fragwürdige Sonderrolle ein. Für alle direkten Nachbarstaaten Deutschlands außer Frankreich und die Beneluxländer gilt: Dort existieren regulierte Märkte, während Deutschland den Vertrieb in die Illegalität drängt.
Julian Stürcken, Leiter der Reemtsma-Hauptstadtrepräsentanz: „Die deutsche ‚Vogel-Strauß-Haltung‘ ist weder aus Sicht des Verbraucherschutzes noch ordnungspolitisch nachvollziehbar. Wo Nachfrage besteht, braucht es klare Regeln statt regulatorischer Leerräume. Andere europäische Staaten, zuletzt etwa Österreich, zeigen, dass genau das möglich ist: mit klaren Vorgaben zu Nikotingehalt, Kennzeichnung, Werbung, Jugendschutz und Besteuerung.“ Reemtsma folgert deshalb: „Statt wie einige Nachbarstaaten die Option zu nutzen, tabakfreie Nikotinbeutel im nationalen Recht zu regulieren, verbietet Deutschland die Produkte unter Berufung auf ein Verständnis des europäischen Lebensmittelrechts, das die EU selbst ausdrücklich ablehnt. Dieser Widerspruch an sich ist politisch und regulatorisch unhaltbar.“
