Rücknahmepflicht für E-Zigaretten startet am 1. Juli

3. Juli 2026

Die Tabak Zeitung // Zum 1. Juli 2026 greifen im deutschen Handel strengere Umweltvorgaben: Ab diesem Stichtag müssen alle Verkaufsstellen ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Verkaufsfläche. Sie betrifft neben dem Fach- und Onlinehandel ausdrücklich auch Kioske, Tankstellen und den klassische Tabakfachhandel, die diese Produkte führen.
Grundlage ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ziel des Gesetzgebers ist es, das Recycling elektronischer Komponenten zu verbessern und die Brandrisiken durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus zu minimieren.

Keine Kopplung an Neukauf

Für den Verkaufsalltag bedeutet die Neuregelung eine sogenannte „0:1-Rücknahme“: Verbraucher können Altgeräte abgeben, ohne ein neues Produkt erwerben zu müssen. Ausgenommen sind lediglich Händler, die das entsprechende Sortiment bereits vor dem Stichtag vollständig aufgegeben haben und seit mindestens sechs Monaten keine Vapes oder Erhitzer mehr führen.

Kennzeichnungs- und Hinweispflichten am Point of Sale

Neben der physischen Rücknahme müssen Betreiber erweiterten Informationspflichten nachkommen:
Sammelstellen-Logo: Die Annahmestellen im Geschäft müssen gut sichtbar mit dem bundeseinheitlichen, farbigen Sammelstellen-Symbol gekennzeichnet sein.
Verbraucherinformation: Kunden müssen am Regal oder über deutliche Hinweise über die getrennte Entsorgung von Altgeräten sowie den Umgang mit Batterien informiert werden.
Online-Handel: Für den Fernabsatz gelten dieselben Pflichten; Webshops müssen transparente Rückgabeprozesse und Logistikwege ausweisen.
Um Bußgelder oder Abmahnungen zu vermeiden, sollten Verkaufsstellen die Logistik bis zum Stichtag organisiert haben. Verschiedene Recyclingdienstleister und Branchen-Großhändler bieten hierfür bereits standardisierte Sammel- und Rücksendesysteme an.